Demokratie muss sich in all unseren Handlungen und all unseren Entscheidungen manifestieren. Denn Demokratie ist kein Zustand, sondern ein Prozess.
Als einzelner Kandidat oder Abgeordneter muss Transparenz eine Handlungsmaxime sein. Hiermit verpflichte ich mich darauf.
Darüber hinaus gilt es in unserer europäischen Demokratie, Prozesse und Strukturen so zu gestalten, dass sie für die Zivilgesellschaft transparent und nachvollziehbar sind. Dazu gehört etwa die Veröffentlichung aller offiziellen Gespräche zwischen Abgeordneten oder ihren Mitarbeitern und Interessenvertretern. Dazu gehört aber auch ein Verbot von Nebenbeschäftigungen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
Was für das Europäische Parlament gilt, muss auch für die EU-Kommission gelten: die Veröffentlichungspflichten müssen auf alle Kommissionsbeamte ausgeweitet werden. Das gleiche gilt für die Mitgliedstaaten. Während man die Regierungen nicht dazu zwingen kann, sollten sowohl alle in Brüssel bei den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten durchgeführten Lobbygespräche als auch alle Lobbygespräche mit der jeweils amtierenden und nachfolgenden Ratspräsidentschaft veröffentlicht werden müssen.
Dieses Minimum an Transparenz macht Aktivitäten etwa für Journalisten oder Wissenschaftler – und damit für die breitere Öffentlichkeit – durchleuchtbar. Die effizienteste Methode der Offenlegung wäre im Rahmen des ‚Open Government Partnership‚, das offene Datenstandards setzt und somit qualitativ hochwertige Daten liefern kann.
Demokratische Mindestanforderungen müssen aber auch für solche Vorgänge eingehalten werden, die sich im Laufe der Zeit informell herausbilden. Hatte man im Vertrag von Lissabon mit den engen Fristen für eine zweite Lesung gehofft, die europäischen Gesetzgebungsprozesse zu beschleunigen, so mussten alle Beteiligten feststellen, dass europäische Kompromisse nun einmal Zeit brauchen. Dies rechtfertigt jedoch nicht die aktuell bestehende vollständige Intransparenz von Trilogen. Diese müssen in Zukunft mindestens den vom Europäischen Ombudsman vorgeschlagenen Transparenzanforderungen genügen, indem alle Dokumente des Trilogs im laufenden Verfahren veröffentlicht werden müssen.
Neben diesen Prozessen, die dauerhaft transparenter gestaltet werden müssen, gibt es Prozesse im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament, die es transparent zu gestalten gilt. Der wichtigste ist der Erhalt des Spitzenkandidatenprozesses auf europäischer Ebene. Die Nominierung von der Leyens im Jahr 2019 war ein inakzeptabler Trick hinter verschlossenen Türen, den wir im Jahr 2024 vermeiden müssen.
Darüber hinaus würde ich mich für transnationale Wahllisten für die Europawahlen 2029 einsetzen, weil wir nur auf diese Art und Weise nationale Egoismen überwinden und ernsthaft europäische Entscheidungen im Europäischen Parlament treffen können.
Überdies wird es Zeit, dass wir die Möglichkeiten des Vertrags von Lissabon endlich voll ausschöpfen: dazu gehört die Reduktion von 28 (bzw. bald 27) EU-Kommissaren auf eine Anzahl, die nur zwei Dritteln der Mitgliedstaaten entspricht. Grüne Forderungen an die nächste EU-Kommission muss außerdem sein, eine gleiche Anzahl von weiblichen wie auch männlichen Kommissaren zu ernennen. Ein Weg dorthin könnte die Verpflichtung sein, dass jeder Mitgliedstaat in Zukunft zwei Kandidaten benennen muss, einen weiblichen und einen männlichen, aus denen der EU-Kommissionspräsident dann den oder die geeignetste KandidatIn aussuchen kann.
Ebenfalls aus Grünen Überlegungen heraus sollte der Sitz des Europäischen Parlaments dauerhaft nach Brüssel verlegt werden. Der ‚Reisezirkus‘ dient weder der Umwelt noch dem Steuerzahler.
Bilderrechte:
Postcards for MEPs von Stop TTIP, February 13, 2017
Moments from the July plenary von European Parliament, July 5, 2017
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