
Was nur wenige wissen: EU-Bürger haben in demjenigen Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, passives und aktives Wahlrecht für die Europa- und Kommunalwahlen. Es ist aber in der Tat so, dass nur sehr wenige EU-Bürger diese Rechte wahrnehmen – vor allem bei den Europawahlen. Denn man kann alternativ auch weiterhin in seinem Herkunftsland abstimmen. Ich aber habe mein Wahlrecht schon seit 2014 in Deutschland wahrgenommen – und im Jahr 2016 sogar für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Berlin-Kreuzberg kandidiert – als Brite!
Und der Brexit? Ja, da war doch was…
Es ist so: Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU habe einstweilen meine EU-Staatsbürgerschaft verloren. Und natürlich auch das damit zusammenhängende Wahlrecht.

Die gute Nachricht war, dass ich am Dienstag, den 19. September, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten habe – jetzt bin ich also britischer und deutscher Doppelbürger. Das bedeutet, dass ich legal für einen Platz auf der Europaliste der Grünen kandidieren darf.