Ein Kandidat aus UK?

In 2014 habe ich zum ersten Mal in Deutschland gewählt - für die Grünen natürlich!
In 2014 habe ich zum ersten Mal in Deutschland meine Stimme abgegeben – für die Grünen natürlich!

Was nur wenige wissen: EU-Bürger haben in demjenigen Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, passives und aktives Wahlrecht für die Europa- und Kommunalwahlen. Es ist aber in der Tat so, dass nur sehr wenige EU-Bürger diese Rechte wahrnehmen – vor allem bei den Europawahlen. Denn man kann alternativ auch weiterhin in seinem Herkunftsland abstimmen. Ich aber habe mein Wahlrecht schon seit 2014 in Deutschland wahrgenommen – und im Jahr 2016 sogar für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Berlin-Kreuzberg kandidiert – als Brite!

Und der Brexit? Ja, da war doch was…

Es ist so: Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU habe einstweilen meine EU-Staatsbürgerschaft verloren. Und natürlich auch das damit zusammenhängende Wahlrecht.

Jon am 19. September mit seinem Einburgerungsurkunde
Jon am 19. September mit seinem Einburgerungsurkunde

Die gute Nachricht war, dass ich am Dienstag, den 19. September, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten habe – jetzt bin ich also britischer und deutscher Doppelbürger. Das bedeutet, dass ich legal für einen Platz auf der Europaliste der Grünen kandidieren darf.